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Lastenausgleich voraus? Die um sich greifende Geldpandemie und die Folgen für das deutsche Wohlstandsmodell

Erstmals seit 14 Jahren weist die Bundesrepublik ein Handelsdefizit aus – es wurden mehr Waren importiert als exportiert. Frühere Zahlen können aufgrund einer Umstellung in der Statistik zum Vergleich nicht herangezogen werden. Diese Trendwende kann für den Wohlstand in Deutschland existenzbedrohend werden. War doch dieser Exportüberschuss in den Jahren des Bestehens der DM die Grundlage unseres Wohlstands und wohl auch der Grund für die europäische Währungsreform.

Die stark gestiegene Inflation in den letzten Monaten sollte nur vorübergehend sein. Doch nimmt die Währungskrankheit Nr. 1 mittlerweile pandemische Züge an. Sie breitet sich in unserem Wirtschafts- und Finanzsystem immer weiter aus. Ein Ende des Anstiegs der Inflation ist nicht in Sicht. Dies verdeutlicht die Verteuerung der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat um satte 36,3 Prozent. Rechnet man den Anstieg der Energiepreise heraus, ergibt sich eine Steigerung der Erzeugerpreise um 16 Prozent. Hinzu kommt, dass die Produktion wichtiger Vorleistungsgüter ebenfalls einen Preisanstieg von knapp 25 Prozent vollzogen hat. Das lässt nichts Gutes für die nahe Zukunft erahnen. Gelten doch die Produzentenpreise als Frühindikator für die weitere Entwicklung der Inflation.

Wie lautet die Lösung für dieses Problem?

Die Masse der Bevölkerung glaubt daran, dass die Politik das schon irgendwie in den Griff bekommen wird. Ich bin da nicht so optimistisch. Der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman war der Überzeugung, dass die Lösung der Regierung für ein Problem normalerweise genauso schlecht ist, wie das Problem selbst. Ich will dennoch nicht voreilig den Stab über der Politik brechen. Schauen wir uns einmal an, wie der Staat finanzielle Fehlentwicklungen in der Vergangenheit zu lösen gedachte. Das scheint mir die einzig sinnvolle Vorgehensweise zu sein, um herauszufinden, was in den Köpfen der Regierung vor sich gehen könnte. Zu ergründen, mit welchen Maßnahmen die Regierenden das Unheil der um sich greifenden Geldpandemie noch abzuwenden versucht, ist Bestandteil meiner nun folgenden Gedanken. Vorwegnehmen möchte ich dennoch, dass auch ich nicht im Besitz einer Glaskugel bin, um die Zukunft exakt vorherzusagen. Doch lässt mich diesmal der Gedanke nicht los, dass sich die deutsche Geschichte in irgendeiner Form wiederholen könnte.

Das Lastenausgleichsgesetz

Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit ergriffen, um schwerwiegende Verwerfungen und Probleme wieder in den Griff zu bekommen. Eines dieser drastischen Maßnahmen war das Lastenausgleichsgesetz. Warum gab es dieses Gesetz überhaupt und ist es heute noch anwendbar?

Das Lastenausgleichsgesetz aus dem Jahr 1952 wurde verabschiedet, um den Menschen in der BRD, die durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges Vermögensschäden erlitten hatten, eine Entschädigung zu gewähren. So heißt es in der Präambel:

„In Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe sowie unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet, und unter dem weiteren ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Gewährung und Annahme von Leistungen für Schäden im Sinne des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes weder die Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf Ersatzleistung enthalten, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen.“

Was hat das Gesetz mit der heutigen Zeit zu tun

Du wirst dich jetzt sicher fragen, was dieses Gesetz mit der heutigen Zeit zu tun hat. Wie es der Begriff schon vermuten lässt, geht es um Verteilung von Lasten. Doch wer hat diese Lasten verursacht und somit uns allen aufgebürdet? Der größte Schuldner in der BRD ist der Staat selber. Er ist grundsätzlich ein schlechter Geldverwalter. Die immer wieder angestrebte schwarze NULL bei der staatlichen Haushaltsplanung ist nur eine Floskel. Gelder werden ausgegeben oder bereits verplant bevor sie eingenommen werden. Und der deutsche Staat hat sich in den letzten Jahrzehnten enorme Lasten aufgebürdet.

Zwangsläufig müssen diese Verbindlichkeiten von irgendjemanden in der Zukunft getragen werden. Die offizielle Staatsverschuldung beläuft sich auf annähernd 2,4 Billionen Euro. Doch dabei handelt es sich um die explizite Staatsverschuldung, also die Zahlungsverpflichtungen, die in verbriefter Form vorliegen. Nimmt man die versteckten Schulden mit hinzu, erhalten wir die implizite Staatsverschuldung. Dazu zählen alle Schulden, die eine in der Zukunft liegende Verpflichtung darstellen (z. B. Pensionsverpflichtungen). Die amtliche Schuldenstatistik weist diese Schulden jedoch nicht aus. Diese implizite Staatsverschuldung liegt laut aktuellen Zahlen der Stiftung Marktwirtschaft bei 11,8 Billionen Euro im Jahr 2022. Rechnet man beide Werte zusammen, ergibt sich eine Gesamtstaatsschuld von 14,2 Billionen Euro. Eine unfassbare Zahl! Ist dieser Schuldenberg auf herkömmlicher Art und Weise abzutragen? Oder ist unser Staat bereits hoffnungslos überschuldet? Möge sich jeder selbst diese Frage beantworten. Wir werden es sicher in naher Zukunft erfahren.

Die Haupteinnahmequelle des Staates, die Steuern, liegen derzeit in Deutschland auf historischen Höchstständen. Die Trends der Schulden und Steuereinnahmen des Staates weisen eine gewisse Ähnlichkeit auf. Um die Schulden abzubauen ist es eine Option, die Steuern noch weiter zu erhöhen und endlich mit diesen Mehreinnahmen die Schulden zu tilgen. Doch schrecken die Parteien und deren Vertreter vor dieser Maßnahme offenbar zurück. Denn besonders vor Bundestagswahlen ist es üblich, den Bürgern eher Steuererleichterungen zu versprechen und nicht mit weiteren Steueranhebungen zu werben. Niemals wird so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Otto von Bismarck erkannte diesen Zusammenhang bereits zu seiner Zeit. Signifikante Steuererleichterungen lautet ein häufiges Versprechen der Wahlkämpfer. Die Realität sieht jedoch anders aus. Fakt ist, dass eine weitere Erhöhung der Steuern dem deutschen Michel nur schwer zu vermitteln sein wird. Zu hoch sind die derzeitigen Zwangsabgaben. Also muss zu anderen Mitteln gegriffen werden. Ein sehr beliebtes Werkzeug zum Schuldenabbau und der Verbesserung der Staatsfinanzen war in der Vergangenheit die Währungskrankheit Nr.1: die Inflation.

Allerdings muss damit sehr vorsichtig umgegangen werden. Denn die Inflation kann natürlich nur in begrenztem Maße herhalten. Ein zu starkes Aufflammen der Inflation würde in einem Chaos enden und die zugrundeliegende Währung über den Jordan jagen. Im Jahr 2023 jährt sich die Hyperinflation aus der Weimarer Zeit zum einhundertsten Mal. Ein Datum, dass uns an die verheerenden Auswirkungen einer zu exzessiv betriebenen Ausweitung der Geldmenge erinnert. Nicht von der Hand zu weisen ist die Tatsache, dass die Inflation, also die Ausweitung der ungedeckten Geldmenge, zumindest kurzfristig, wie ein Konjunkturprogramm wirkt.

Langfristig jedoch kommt es durch die Inflation zu unheilbaren Schädigungen des Geld- und Wirtschaftskreislaufs. Daher ist eine dauerhafte Inflationierung der Währung unbedingt zu vermeiden. Denn es ist mathematisch einfach nachzuweisen, was mit einer Währung passiert, die zu lange der Inflation ausgesetzt wird. Sie landet zweifelsohne auf dem Müllhaufen der Geschichte. Die Exponentialfunktion lässt grüßen. Daher müssen andere Werkzeuge eingesetzt werden, um die Verschuldung des Staates nicht ausufern zu lassen.

Enteignung der Bürger steht in Artikel 14 GG

Der permanente Inflationsprozess von 1 bis 2 Prozent pro Jahr ist bekanntlich ein Enteignungsvorgang. Hierbei wird dem Bürger ständig in die Taschen gegriffen. Ist das legal? In unserem Grundgesetz ist die Möglichkeit der Enteignung der Bürger durch den Staat in Artikel 14 geregelt. Die meisten Menschen können sich nicht vorstellen, dass der Staat zu diesem Mittel greift. Doch er tut es bereits. Und das permanent. Durch die Inflationierung der Währung. Doch gibt es noch weitere Möglichkeiten, um Enteignungen vorzunehmen. Eine Option der Enteignung ist eine einmalig zu zahlende Vermögensabgabe im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes. Schon zweimal in der deutschen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts griff der Staat zu diesem Mittel, 1924 und 1952.

Droht uns denn nun aufgrund der enormen Schuldenlast des deutschen Staates ein neuer Lastenausgleich?

Mit absoluter Sicherheit lässt sich das natürlich nicht sagen. Doch deuten die Zeichen der Zeit in diese Richtung. Denn in der BRD liegt schon einiges im Argen. Wir zahlen im weltweiten Vergleich mit den höchsten Strompreis. Bei Steuern und Abgaben langt der deutsche Staat ordentlich hin und wir haben es dadurch zum Vizeweltmeistertitel geschafft. Im OECD-Durchschnitt liegen die staatlichen Zwangsabgaben bei ca. 35 Prozent. In der BRD berappen wir annähernd 50 Prozent. Nur das EU-Land Belgien berechnet ihren Bürgern noch höhere Abschläge. Bei den deutschen impliziten und expliziten Staatsschulden haben wir die Marke von 14 Billionen Euro überschritten. Allein durch die Corona-Pandemie kamen knapp 111 Milliarden Euro dazu. Und wer jetzt denkt, ab heute wird alles besser, den muss ich leider enttäuschen. Die Neuverschuldung im Staatshaushalt für das Jahr 2022 soll bei 140 Milliarden Euro liegen. Die aktuellen Krisen rund um den Globus lassen erahnen, dass die Kosten zur Bewältigung dieser und zukünftiger Fehden weiterhin unseren Bundeshaushalt stark belasten werden.

Doch wo soll das Geld herkommen?

Wer sich den Aufbau und die Funktionsweise unseres Geldsystems näher ansieht, entdeckt, dass Geld fast ausschließlich durch Kredit entsteht. Das bedeutet, dass jedem Guthaben ein Schuldbetrag in entsprechender Höhe gegenübersteht. Es ist offensichtlich, dass sich der Staat nicht nur über Steuern refinanziert, sondern seinen Kapitalbedarf auch über die Aufnahme neuer Schulden deckt. Der deutsche Dichter Johann Wolfgang von Goethe beschrieb diesen Mechanismus der Geldschöpfung in seinem Werk „Faust – der Tragödie zweiter Teil“. Er ließ den Kaiser in einem Dialog mit Mephistopheles antworten: „Dadurch sind unsre Mängel nicht erledigt, was willst du jetzt mit deiner Fastenpredigt? Ich habe satt das ewige Wie und Wenn; es fehlt an Geld, nun gut, so schaff’ es denn!“ Besser kann man das hoheitliche Finanzgebaren auch in der heutigen Zeit nicht beschreiben. Den Staat interessiert es nicht, wenn an irgendeiner Ecke Geld fehlt. Es wird einfach aus dem Nichts erschaffen und wir bezahlen so die entstandenen oder zukünftigen Aufwendungen. Fakt ist, dass ein auf Schulden aufgebautes Geldsystem laut dem amerikanischen Ökonomen Hyman Minsky immer zu Instabilität neigt. Es muss daher niemanden wundern, wenn wir von einer Krise in die Nächste schlittern.

Ich fasse zusammen

Der Staat finanziert seine Ausgaben durch Steuern und Sozialabgaben. Ist eine Unterdeckung vorhanden (Ausgaben größer als die Einnahmen) wirft der Staat durch seine angeschlossenen Institutionen (Zentralbank – offiziell ist sie unabhängig!) die Notenpresse an und erschafft Geld aus dem Nichts. Dadurch steigt die Staatsschuld. Wer die Geschichte des Geldes kennt, weiß, dass es sich hierbei um eine explosive Gemengelage handelt. Um diesen Zustand erträglicher zu machen, bedient sich der Staat der Währungskrankheit Inflation. Krankheit ist definiert als Störung, die an bestimmten Symptomen erkennbar ist. Bei der Inflation sind es die gestiegenen Preise. Doch um den Begriff der Inflation sprachlich vom Begriff der Teuerung zu unterscheiden, müssen wir uns die Ursache bzw. die Entstehung dieser Preissteigerung ansehen. Der Begriff der Teuerung sagt lediglich aus, dass etwas teurer geworden ist. Über die Ursache der Teuerung lässt der Begriff uns im Unklaren. Doch genau dieser feine Unterschied ist wichtig, um den Begriff der Inflation vollumfänglich zu verstehen. Denn Begriffe müssen klar definiert werden, um differenzieren zu können. Ein chinesisches Sprichwort zeigt die Ursache von sprachlicher Verwirrung auf. Es besagt, dass sich zuerst die Worte verwirren, dann verwirren sich die Begriffe und schließlich verwirren sich die Sachen. Was bedeutet Inflation? Greifen wir auf ein etwas älteres Nachschlagewerk zurück, den Brockhaus aus dem Jahr 1931. Ich nehme dieses Werk, weil es sich gerade in meinem Bücherregal befindet. Leider hat sich in den letzten Jahrzehnten die Begriffsdefinition in deutschen Nachschlagewerken zur Bedeutungserfassung eher dem Wortumfang des Kurnachrichtendienstes Twitter angepasst. Das ist für den Prozess des Verstehens von Wörtern und Begriffen nicht förderlich.

Im Brockhaus finden wir folgende Definition: „Die Schaffung zusätzlicher Kaufkraft durch willkürliche Vermehrung der Geldumlage; Eine solche Vermehrung ist gegeben, wenn die Geldmenge über die aus der Vermehrung der wahren Erzeugung hervorgehende Steigerung des Geldbedarfs der Volkswirtschaft hinausgeht… Die gewöhnliche Ursache der Inflation ist der Geldbedarf des Staates in Kriegs- und Revolutionszeiten, in denen die normalen Mittel der Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs versagen. Die Inflation wirkt dann wie eine besonders rohe Form der Besteuerung, sie ist gewissermaßen eine Steuer auf den Besitz des sich ständig entwertenden Bargeldes. Doch kann auch eine übermäßige Ausweitung des von den Notenbanken der privaten Wirtschaft zur Verfügung gestellten Kredits eine Inflation verursachen.“

Steuern und Inflation sind die beiden Mechanismen, derer sich Staaten bedienen, um ihre Ausgaben und die daraus resultierenden Folgeerscheinungen zu regulieren. Doch wenn die Probleme zu ausgewachsen sind und diese beiden Instrumente nicht mehr ausreichen, um die Aufgaben zu bewältigen, dann greift der Staat zu einem weitaus perfideren Werkzeug: die direkte Enteignung.

Deshalb könnte der Staat eine sogenannte Vermögensabgabe planen. Als Blaupause soll das Lastenausgleichsgesetz von 1952 dienen. Der darin geregelte Lastenausgleich sollte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, eine soziale Grundlage sein und den Opfern von Bombardierungen, Vertreibungen und Währungsreformen, die damals alles verloren hatten, helfen. Wie du bereits in der weiter vorn zitierten Präambel des Lastenausgleichsgesetzes von 1952 erfahren hast, war das Ziel des Gesetzes, denjenigen, die größeren Schaden erlitten hatten, mit finanziellen Mitteln von denen zu helfen, die noch über erhebliches Vermögen verfügten. Damit sollte eine soziale Gerechtigkeit geschaffen werden.

Wer musste zahlen, wie hoch war die Vermögensabgabe und wie lange musste der Lastenausgleich beglichen werden? 

Die Hausbesitzer erhielten einen Freibetrag von 5000 D-Mark. Alles darüber hinaus wurde mit einer Sondersteuer von 50 % belegt und über die Eintragung einer Grundschuld auf die Immobilie abgesichert. Doch konnten viele Bürger diesen Betrag nicht mit einem Mal abführen. Damit es damals nicht zu Notverkäufen aufgrund der Steuerbelastung kam, war eine Stundung auf 30 Jahren erlaubt. Konnte jemand den prozentualen Anteil pro Quartal jedoch nicht tilgen, verlor er seine Immobilie.

Kann sich ein Immobilienbesitzer mit einer Währungsreform besser stellen?

Dazu schauen wir auf die Währungsreform von 1948. Guthaben wurden damals im Verhältnis 100:6,5 umgestellt und somit deutlich entwertet. Von 50.000 Reichsmark Bankguthaben blieben am Ende lediglich 3.250 DM übrig. Doch bei einer Währungsreform werden im Unterschied zu einer Währungsumstellung Schulden und Guthaben niemals im gleichen Verhältnis angepasst. Die EURO-Einführung ist dafür ein gutes Beispiel. Es handelte sich hier um eine Währungsumstellung von DM auf Euro und nicht um eine Währungsreform. Guthaben und Verbindlichkeiten wurden im gleichen Verhältnis umgestellt.

Wie wurden die Schulden bei der Währungsreform 1948 behandelt? Sie wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt. Eine Immobilie mit Verbindlichkeiten in Höhe von 50.000 Reichsmark hatte nach der Währungsreform noch verbleibende Schulden in Höhe von 5.000 DM. Unter dem Strich waren es letztlich über 50 Prozent mehr Schulden als vor der Währungsreform im Vergleich zu den Geldwertbesitzern. Schulden wurden durch die Währungsreform aufgewertet.

Der Eigentümer der Immobilie wurde zwar durch die Reform zu einem großen Teil entschuldet. Durch die Entschuldung ist der Vermögenswert gestiegen. Dadurch war natürlich der Betrag, der dann durch das Lastenausgleichsgesetz in Rechnung gestellt wurde, auch höher. Die vermeintlichen Profiteure der Währungsreform waren letztlich keine mehr. Denn der Lastenausgleich 1952 kam dann noch obendrauf.

Kommt ein neuer Lastenausgleich?

Das Lastenausgleichsgesetz wurde am 12.12.2019 abgeändert. Im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SGB XIV) Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts ist unter Kapitel 21 die Änderung des Lastenausgleichsgesetzes erfasst. Auf Seite 49 des 74-seitigen Dokuments liest sich dazu:

„1. § 276 Absatz 1 Satz 3 erster Halbsatz werden die Wörter „Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Fünften Kapitel oder nach § 143 oder nach § 151 Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt.

2. § 292 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort „Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Soziale Entschädigung“ ersetzt.“

Im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) lässt sich dann nachschlagen, dass § 143 und § 151 zum 01.01.2024 in Kraft treten. 

Fest steht, dass es im Jahr 2024 kein neues Lastenausgleichsgesetz geben wird. Denn das 1952 in Kraft getretene Gesetz endete zwar formal 1982, aber es existierte weiter, bis heute. Es wurden 2019 lediglich kleine Anpassungen vorgenommen. Diese sind jedoch von entscheidender Bedeutung, wurden damit die Gründe eines solchen Lastenausgleichs viel weitreichender gefasst. Denn die Wortgruppe „Soziale Entschädigung“ bildet die Basis für so ziemlich alle denkbaren Gründe eines solchen Lastenausgleichs. Startdatum für dieses aktualisierte Gesetz ist der 01.01.2024. 

Um einen solchen Lastenausgleich umzusetzen, benötigt der Staat jedoch eine Art Kontoauszug, um auch jederzeit feststellen zu können, wie hoch das jeweilige Vermögen des Einzelnen tatsächlich ist. Dazu plant die EU-Kommission die Einführung eines zentralen Vermögensregisters. Ganz offensichtlich wird es aber nicht nur um die immobilen Sachwerte wie 1952 gehen, sondern auch um andere Vermögenswerte. Vorstellbar ist, dass auch andere Vermögenswerte wie Aktien, Gold, Kunst, Antiquitäten und weiteres zum Kreis des belastbaren Vermögens gezählt werden. Aber auch Geldwerte wie Bargeld, Kontoguthaben oder Kryptowährungen sind vorstellbar.

Warum sollten die Bürger beim europaweiten Vermögensregister mitmachen? Es braucht einen triftigen Grund, warum die Menschen ihre jeweiligen Vermögenswerte offenlegen sollten. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Steuerhinterziehung und Geldwäsche gehen meist Hand in Hand. Schätzungen der Hans-Böckler-Stiftung zufolge summieren sich die Verluste für den Staat hierbei pro Jahr auf annähernd 100 Milliarden Euro. Derselbe Grund wurde bereits bei der Diskussion um die Abschaffung des Bargelds angeführt. Möge sich jeder selbst eine Meinung zu dieser Argumentation bilden.

Dass Immobilien in Zeiten ansteigender Inflation als eine sinnvolle Möglichkeit des Vermögensschutzes betrachtet wird, ist kein Geheimnis. Damit steht diese Anlageform bei den Geldeintreibern des Staates ganz oben auf ihrer Liste der möglichen Angriffsziele. Bereits 2011 wurde der Wert von Immobilien im Rahmen einer Volkszählung, dem Zensus, ermittelt. Derzeit erhalten die Bürger wieder Post vom Finanzamt. Dabei soll festgestellt werden, wie viele Menschen in unserem Land leben und auf welche Weise sie wohnen. Die offizielle Begründung: diese Daten sollen Bund, Länder und Gemeinden als Planungs- und Entscheidungsgrundlage dienen. Basierend auf diesen Daten kann dann auch der exakte Wert der Immobilien ermittelt und die neue Grundsteuer erhoben werden. 

Zum 01.01.2025 soll bekanntlich die neue Grundsteuerreform in Kraft treten

Dass der Staat seine Daten über die Vermögenswerte des Bürgers durch Zensus aktualisiert, kommt zu einem günstigen Zeitpunkt. Vielleicht ist es aber auch nur Zufall, dass in den nächsten Monaten das Lastenausgleichsgesetz wieder in Kraft tritt. Jeder Bürger muss nun selbst einschätzen, ob der Staat zu diesem Mittel greift oder nicht.

Fazit: Ob es jetzt zur Vermögensabgabe kommt oder nicht, lässt sich nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Deutet man die Zeichen der Zeit, lässt sich ein solcher massiver Eingriff des Staates durchaus konstruieren. Für mich ist es sicher, dass der Staat zu diesem Mittel greift. Doch bilde dir deine eigene Meinung. Zu groß sind die Probleme unseres Systems. Eines ist sicher: Kommt die Vermögensabgabe, wird sie jeden mit Vermögen betreffen.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.