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ETFs – Staat bittet Kleinanleger zur Kasse

Der Staat bittet nun Kleinanleger in ETFs mit der Vorabpauschale zur Kasse – auch ohne realisierte Gewinne.

Lange Zeit war es um die 2017 eingeführte Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs still. Weil sie aufgrund des Niedrig- und Null-Zins-Niveaus de facto keinerlei Rolle spielte. Da es seit dem vergangenen Jahr aber wieder signifikant Zinsen gibt, ist auch die Vorabpauschale zurückgekehrt. Das hat für Anleger schon zum Jahresanfang konkrete Folgen.

Einführung und Handhabung der Vorabpauschale

Vorweg: Die Vorabpauschale betrifft lediglich ETFs, aber beispielsweise keine Aktien oder Anleihen. Des Weiteren ist sie nur relevant für ETFs, die ihre Erträge thesaurieren, statt sie auszuschütten. Bei ausschüttenden ETFs kann die Vorabpauschale zwar ebenfalls greifen, aber nur dann, wenn die Ausschüttungen besonders gering sind. Beim in Deutschland sehr beliebten Vanguard All-World-ETF betrugen die Ausschüttungen für 2023 beispielsweise rund 1,80 %. Was bereits ausreichte, um Anleger von der Vorabpauschale zu befreien. In diesem Jahr wird die, sollte es nicht zu Zinssenkungen kommen, dann aber höchstwahrscheinlich auch da anfallen.

Eingeführt wurde die Vorabpauschale im Jahr 2017 vom jüngst verstorbenen, damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble. Ziel war, thesaurierende und ausschüttende ETFs im Steuerrecht auf Augenhöhe zu stellen. Während ETFs, die ihre Dividenden ausschütteten, sofort zu einer Steuerbelastung durch eben diese Ausschüttung führten, fiel bei thesaurierenden ETFs bis dahin auf unrealisierte Gewinne gar keine Steuerlast an. Weshalb thesaurierende ETFs bis zur Vorabpauschale auch signifikante Vorteile genossen.

Um den Einzug der Vorabpauschale, sofern sie auf einen ETF anfällt, kümmern sich deutsche Broker automatisch. Die Steuerlast wird zunächst mit dem jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro bei Singles beziehungsweise 2.000 Euro bei verheirateten Paaren verrechnet. Sofern das eigene Portfolio nicht sehr groß ist, wird also zumindest kein Geld direkt dafür eingezogen, nur der Freibetrag schmilzt etwas. Bei Vorabpauschalen, die diese Freibeträge überschreiten, zieht die Bank die Höhe der Steuerlast normalerweise Anfang Januar vom Verrechnungskonto ein. Was also über eine ausreichende Deckung verfügen sollte, anderenfalls können weitere Kosten in Form von Überziehungszinsen auftreten.

Problematiken mit der Vorabpauschale

Insbesondere Anleger, die erst seit wenigen Jahren am Kapitalmarkt involviert sind, werden in diesem Jahr wohl erstmals mit der Vorabpauschale konfrontiert. Diese ist selbst natürlich nicht von Kritik befreit. Auch wenn sie durchaus das Problem zwischen der bis dato vorliegenden Ungleichstellung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs löste.

Zunächst einmal ist da der Punkt der unrealisierten Gewinne: Sie existieren bis dato eben nur in den Büchern, sind aber noch nicht ausgezahlt. Wer hingegen darauf schon Steuern zahlen muss, der gibt offensichtlich Geld weg. Während sich die Rendite immer noch unrealisiert nur im Depot befindet. Gleichermaßen kann das bei ETFs mit sehr hoher Volatilität zu einer Steuerlast in einem einzelnen Jahr führen, auch wenn die Gesamtposition noch im Minus ist.

Auch perspektivisch kann die Vorabpauschale problematisch werden. Dazu ein Beispiel: Wer 30 Jahre lang seinen ETF bespart und private Altersvorsorge betreibt, der wird höchstwahrscheinlich auch in mehreren Jahren eine Vorabpauschale zahlen. Diese wird beim späteren Verkauf der ETF-Anteile angerechnet und reduziert damit die Steuerlast, die bei einem Verkauf mit Rendite anfällt. Damit ist die Vorabpauschale de facto ein Nullsummenspiel – aber eben nur, wenn beim Verkauf 30 Jahre später auch noch nachgewiesen werden kann, dass bereits Steuern gezahlt wurden. Dafür bedarf es entweder einer gründlichen Eigendokumentation oder viel Vertrauen in die Banken.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.