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ESM wegen Gesamthaftung eine Gefahr?

In der Vergangenheit hat die EU bereits zahlreiche sogenannte Sondertöpfe aufgelegt, beispielsweise die damalige Unterstützung für Griechenland. Kaum einer dieser Töpfe ist allerdings so oft und massiv in die Kritik geraten, wie der Europäische Stabilitätsmechanismus, kurz ESM. Warum das so ist und worum es sich überhaupt beim ESM handelt, das erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Was ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)?

Meistens wird die Abkürzung ESM gebraucht, die für „European Stability Mechanism“ steht. Es handelt sich dabei um eine Organisation mit Sitz in Luxemburg, wobei der ESM im Jahre 2012 gegründet wurde. Die zentrale Aufgabe des Europäischen Stabilitätsmechanismus besteht darin, in die Überschuldung geratene Mitgliedsstaaten der EU finanziell zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch:

  • Kredite
  • Bürgschaften
  • Liquiditätshilfen

Zwar sind diese Unterstützungen an Rahmenbedingungen geknüpft, allerdings sind diese zum Teil weit ausgelegt. Ziel soll es sein, die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Staaten zu sichern. Vorgänger des Europäischen Stabilitätsmechanismus war bis 2013 die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF).

Was sind die Ziele des ESM?

Das wesentliche Ziel des ESM haben wir bereits genannt, nämlich (drohend) zahlungsunfähige Mitgliedsstaaten innerhalb der Eurozone zu unterstützen bzw. die Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden. Eine Voraussetzung für die Hilfen ist, dass die betreffenden Staaten ein makroökonomisches Anpassungsprogramm durchführen müssen. Ferner ist es Bedingung, eine umfangreiche Analyse der Schuldensituation vorzunehmen. 

Welche Kritik wird am ESM geübt?

Umgangssprachlich wird der Europäische Stabilitätsmechanismus nicht selten als sogenanntes „Schuldenmonster“ bezeichnet. Ein Kritikpunkt lautet, dass es sich beim ESM um ein innerstaatliches und rechtlich nicht verfolgbares Institut handeln würde. Dies beinhaltet, dass die Mitarbeiter im rechtlichen Sinne immun sind und daher vermutlich selbst für kriminelle Handlungen nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten. Zudem darf das Vermögen des ESM nicht konfisziert oder durch den Staat kontrolliert werden. Ferner besagt die Vereinbarung, dass die entsprechenden Mitgliedsstaaten sogar innerhalb eines geringen Zeitraums von wenigen Tagen zu hohen Nachschüssen verpflichtet werden können. 

Zusammengefasst lauten einige zentrale Kritikpunkte am ESM demnach:

  • Rechtlich nicht verfolgbares Institut
  • Mitarbeiter sind rechtlich immun
  • Vermögen darf weder konfisziert noch durch Staaten kontrolliert werden
  • Nachschüsse in Milliardenhöhe kurzfristig möglich
  • Banken können dem Anschein nach weiterhin verlustbringende Geschäfte tätigen

Den letzten Kritikpunkt möchten wir noch etwas näher erläutern. Dieser Vorwurf zielt darauf ab, dass in der Vergangenheit bereits mehrere Banken innerhalb der Europäischen Union unter den sogenannten Rettungsschirm gefallen sind, obwohl deren Verluste zu einem großen Teil durch spekulative Geschäfte entstanden sind. 

Dies wiederum lässt den Anschein zu, dass aufgrund der Haftungsübernahme durch den ESM auch weiterhin verlustreiche Geschäfte der Banken kein „größeres Problem“ darstellen dürften. Damit würde das Bundesverfassungsgericht in gewisser Weise selbst gesteckte Grenzen überschreiten, denn eigentlich wurde der ESM nur zugelassen, weil er ausschließlich zur Rettung der Mitgliedsstaaten – und nicht einzelner Wirtschaftssubjekte – gedacht gewesen ist.

Geht vom ESM eine Gefahr aus? 

Es gibt nicht nur Kritik am Europäischen Stabilitätsmechanismus, sondern darüber hinaus befürchten manche Fachleute sogar, dass von dem ESM eine Gefahr ausgehen würde. Diese könnte darin bestehen, dass faktisch durch den ESM unlimitiert Kapital am Markt aufgenommen werden kann und dafür anschließend alle Mitgliedstaaten gemeinsam haften.

Auch die bereits angesprochene nahezu unlimitierte Nachschusspflicht ist natürlich besonders für manche Staaten ein hohes finanzielles Risiko, in der Folge übrigens aufgrund möglicher Steuererhöhungen etc. auch für die Bürger. Im Gegenzug profitieren natürlich einige Staaten besonders vom ESM, nämlich vor allem die Südeuropas, die schon heute als teilweise hochverschuldet gelten, wie zum Beispiel:

  • Spanien
  • Portugal
  • Italien
  • Griechenland

Manche Experten erwarten im Zuge der Krise auch Bankeninsolvenzen

Nicht nur aufgrund der Coronakrise gibt es einige Experten, die schon jetzt von einer drohenden Bankenkrise mit Insolvenzen sprechen. Mit dem ESM in Form der Europäischen Haftungsunion würden dann sicherlich vor allem die Bundesbürger zur Kasse gebeten. Deutschland ist nach wie vor das finanzstärkste Land innerhalb der EU ist und müsste demzufolge einen Großteil der Kosten für die entsprechenden Rettungsmaßnahmen tragen.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.