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Investment in Gold-ETFs: Anleger besitzen kein Gold

Für die meisten Anleger ist es das Gleiche, ob sie physisch in Gold investieren oder sich dafür entscheiden, Anteile an einem ETF-Fonds und somit Gold-ETFs zu erwerben. Oftmals wird davon ausgegangen, dass man in beiden Fällen echtes Gold besitzt oder zumindest einen Anspruch darauf hat, die Edelmetalle ausliefern zu lassen. Tatsächlich gibt es jedoch unter anderem beim rechtlichen Eigentum große Unterschiede, ob Sie sich für physisches Gold oder für Gold-ETFs bzw. Gold-ETCs entscheiden.

Großes umgerechnetes Volumen in Gold-ETFs am Markt

Mittlerweile gibt es am Markt ein großes Volumen, welches in Form sogenannter Gold-ETFs existiert. Umgerechnet beliefen sich die Gesamtbestände (Nennwerte) der Gold-ETFs Anfang dieses Jahres auf über 3.000 Tonnen, was einen Gegenwert von knapp 180 Milliarden Dollar bedeutet. Viele Anleger machen allerdings den Fehler zu denken, dass tatsächlich jeder Gold-ETF in vollem Umfang durch physisches Gold gedeckt ist und sie somit ein Eigentum an den entsprechenden Edelmetall-Beständen hätten, die sie auf dem Papier als ETFs erwerben. Tatsächlich ist das mitnichten der Fall, denn meistens ist es – wenn überhaupt – ein eher kleinerer Anteil, der tatsächlich mit physischem Gold hinterlegt ist. Zudem sind die Eigentumsrechte alles andere als eindeutig.

Lagerkosten beim physischen Gold sparen: in guten Zeiten ja, aber…

Ein oftmals vorgetragenes Argument pro Gold-ETFs und damit gleichermaßen contra dem physischen Investment in Edelmetalle sind für den Anleger anfallende Lagerkosten. Nicht selten wird das Investment in Gold-ETCs nur deshalb bevorzugt, weil eben keine individuell zuzuordnenden physischen Werte existieren, die der Anleger verwalten lassen müsste. Für problemlose Zeiten trifft dies sicherlich zu. Allerdings sollten Sie als Anleger beachten, dass der „Ersatz“ des Goldes in Form von Gold-ETFs vermutlich bei Problemen des entsprechenden Emittenten oder eines „Treuhänders“ vielleicht nicht mehr in dem Umfang funktionieren wird, wie Sie es gewohnt sind. 

Mehrere Risiken bei Gold-ETFs

Insbesondere im Hinblick auf die Eigenschaft als Besitzer bzw. Eigentümer weisen Gold-ETFs im Vergleich zu einem psychischen Investment in Edelmetalle wie Gold oder Silber mehrere Risiken auf. Diese werden häufig unter dem Begriff des sogenannten Gegenparteisrisikos zusammengefasst. Die Risiken entstehen dadurch, dass der entsprechende Fonds eben nicht seine am Markt platzierten Gold-ETFs zu 100 mit physischem Gold hinterlegt hat. Schon gar nicht gilt das für synthetische ETFs, die vielmehr mit Swaps oder einer Leihe arbeiten. Stattdessen gibt es zum Beispiel Autorisierte Teilnehmer (AP), die ihrerseits mit Zahlungen in Verzug geraten können.

Ein häufiger Irrtum besteht zum Beispiel darin, dass ETFs den konventionellen Wertpapiergesetzen unterlegen, was jedoch nicht zutrifft. Stattdessen nutzen die entsprechenden Fonds eine sogenannte Registrierungserklärung, sodass es diesbezüglich bereits einen wichtigen Unterschied zu offenen Investmentfonds gibt. 

Zu den möglichen Risiken von Gold-ETFs, die zahlreiche Anleger im Detail nicht ansatzweise kennen, zählen unter anderem:

  • Gold des Trust könnte verloren gehen oder gestohlen werden
  • Es existiert keine Versicherung für die Gold-Bestände
  • Meistens keine Überwachung bei der Verwaltung der Bestände
  • Verwalter haftet ausschließlich bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit
  • Goldbullion entspricht nicht dem üblichen Standard

Bei den genannten Risiken geht es also vor allen Dingen darum, dass diverse Fragezeichen hinter den verwahrten Goldbeständen stehen, mit denen zumindest ein Teil der Gold-ETFs hinterlegt sind bzw. sein sollten.

Streitfrage im Ernstfall: Wer ist Eigentümer der Bestände?

Ein großes Risiko bezüglich Gold-ETFs haben wir bisher noch nicht erwähnt, nämlich die im Bedarfsfall unklare Eigentumsfrage. Sollte beispielsweise der AP insolvent werden, wird es aller Voraussicht nach einen Rechtsstreit darüber geben, ob der ETF-Fonds oder der Anleger der rechtmäßige Eigentümer der entsprechenden Goldbestände ist. 

Tipp für Anleger: Physisch in Gold investieren

Wir können also zusammenfassen: Das Investment in Gold-ETFs ist – insbesondere hinsichtlich der Risiken und der Eigentumsrechte – nicht mit einer physischen Anlage in Edelmetalle zu vergleichen. Bei Gold-ETFs existieren durchaus einige Risiken und manchmal Unklarheiten, die vielen Anlegern in der Form nicht bekannt sein dürften. Eine Lösung gibt es jedoch, nämlich stattdessen die Vorteile des physischen Investments in Gold oder Silber in Anspruch zu nehmen.

Ein erfahrener Edelmetallhändler, der schon seit Jahren das physische Investment in Edelmetalle offeriert, ist Noble Metal Factory. Mit dem Produkt Lagergold haben Anleger die Möglichkeit, von den Vorteilen eines physischen Investments zu profitieren. Im Gegensatz zu der Anlage in Gold-ETFs sind die Besitz- und Eigentumsverhältnisse transparent sowie klar geregelt. Der Käufer kann sich seine Barren entweder zu jedem gewünschten Zeitpunkt effektiv ausliefern lassen oder er gibt sie zur sicheren Verwahrung in die Hände der NMF OHG. 

Die Lagerung der Bestände findet vor allem in Hochsicherheitstresoren in der Schweiz statt, wobei selbstverständlich jedem Anleger seine erworbenen Gold- oder Silberbestände zugeordnet werden können. Zudem wird regelmäßig überprüft, ob die nominalen Bestände tatsächlich noch vorhanden sind. Ein zusätzlicher Schutz gegen Diebstahl und Verlust der Edelmetalle existiert ebenfalls, sodass Anleger sicher in physisches Gold mit all seinen Vorteil investieren können.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.