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Geänderte Erbschaftssteuer – das müssen Sie wissen

Welche Veränderungen hat es im Laufe der Jahrzehnte eigentlich schon gegeben und wie sieht die aktuelle Lage im Detail aus?

Im folgenden Artikel erfahren Sie Wissenswertes rund ums Thema Erbschaftssteuer. Erhalten Sie Tipps, wie Sie sich im Fall der Fälle am besten verhalten sollten. Ein Erbe anzutreten bedeutet für viele Menschen nicht nur die Übernahme von Vermögenswerten. Sondern häufig auch die Herausforderung, hohe Steuerforderungen zu erfüllen. Denn längst hat der Staat erkannt, dass sich aus dem oft über Generationen mühevoll angesparten Reichtum Verstorbener Gewinn machen lässt. Spätestens seit der Neuregelung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum 1. Januar 2023 wird es daher für viele Hinterbliebene Probleme geben.

Warum kam es zur Erbschaftssteuer?

Wer ein Erbe antritt, hatte es eigentlich schon immer schwer: Mindestens seit der Mitte des 18. Jahrhunderts existiert in Deutschland eine Erbschaftsteuer. Dabei waren Ehegatten und Kinder zunächst begünstigt und konnten auf eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung hoffen. Auch hielt sich der Fiskus zurück und beließ es bei moderaten Steuersätzen. Während die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Haushalt des Vereinigten Königreichs Anfang des 19. Jahrhunderts bereits rund 15 Prozent betrugen, waren es in Deutschland lediglich 1,5 Prozent.

Erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Steuersätze dann auch hierzulande angezogen. Ziel war es, die Reichen stärker zu besteuern und Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen Erleichterungen zu gewähren. Nun wurden allerdings auch Kinder und Ehepartner erbschaftsteuerpflichtig, konnten aber über bestimmte Freibeträge verfügen. Mit dem Kriegsende 1945 begann wiederum eine neue Ära der Besteuerung von Erbe / Erbschaft. Der Erbe hatte für die Erbschaft nach den Bestimmungen der Alliierten auch als naher Angehöriger zunächst 60 Prozent Steuern zu entrichten. Erst 1949 wurde dieser immense Höchstsatz zunächst auf 38 Prozent, 1955 dann auf 15 Prozent abgesenkt.

Die Erbschaftssteuer bis 2022 – was kommt auf mich zu?

Wer bis 31.12.2022 als Erbe einer Erbschaft angetreten hat, konnte als leibliches Kind des Verstorbenen lange einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro für sich beanspruchen. An Ehepartner ließen sich 500.000 Euro steuerfrei vererben. Nach dem Überschreiten dieser Grenzen oder wenn der Erbe kein naher Angehöriger war, griff der individuelle Steuersatz von bis zu maximal 50 Prozent.

Trotz dieser zunächst fair erscheinenden Regelung gab es immer wieder Unmut über die scheinbar ungerechte Besteuerung von Nachlässen. So musste manch Angehöriger nach der Erbschaft eines gar nicht übergroßen Anwesens oder eines Mietshauses in guter Innenstadtlage viel Geld an den Fiskus abführen. Während der Erbe eines Konzerns aufgrund der besonderen steuerlichen Regelungen weitestgehend von der Erbschaftsteuer befreit blieb. In den Jahren 2009 bis 2020 sollen durch die letztgenannte Sonderregelung fast 430 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren gegangen sein – ein Fehlbetrag, der dem Staatshaushalt durchaus wehtut.

Die aktuellen Neuregelungen – was ändert sich für mich?

Mit dem Beginn des Jahres 2023 hat der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer neu geregelt. Zwar blieben die oben genannten Freibeträge unverändert. Wer jetzt aber als Erbe eine Erbschaft antritt und auf diese Weise Immobilien in Besitz nimmt, muss Steuern jedoch nach dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaft und nicht mehr nur nach dem reinen Marktwert zahlen. Da der Verkehrswert oft erheblich höher ist, laufen schnell hohe Summen auf, die unter Umständen auch die für Kinder und Ehegatten geltenden Freibeträge übersteigen.

So verhalten Sie sich in Sachen Nachlass richtig

Entsprechenden Erhebungen zufolge wurde allein im Jahr 2021 in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesamtbetrag in Höhe von 63,4 Milliarden Euro vererbt. Da es sich hierbei aber nicht nur um Privatvermögen und klassische Ersparnisse auf Bankkonten, sondern auch um Immobilien und Unternehmensanteile handelt, entfällt etwa die Hälfte der genannten Summe auf nur rund 10 Prozent der Erben. Trotzdem kann eine Erbschaft auch dann von steuerlicher Relevanz sein, wenn nur vermeintlich geringe Beträge hinterlassen werden.

Sollten Sie in die Situation kommen, als Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, können Sie hieran nicht viel ändern. Allerdings lässt sich hinsichtlich der Übertragung von Nachlässen seitens des späteren Erblassers etwas bewegen. So könnte in einem Testament der Nachlass auf mehrere Erben (und gegebenenfalls sogar auf zusätzliche Vermächtnisnehmer!) aufgeteilt werden. Da jeder einzelne Erbe nur für seinen Anteil Erbschaftssteuer zu entrichten hat, kann den hohen Forderungen des Fiskus auf diese Weise ein Schnippchen geschlagen werden.

Hören Sie zum Thema Steuern auch meinen Podcast: Spaß an Steuern mit Zacharias Zaster – Wie du dein Vermögen optimierst und vermehrst.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.